Nein, musst Du nicht. Voraussetzung ist das Du Eigentümer des Fahrzeuges bist (bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen sind die Vertragsbedingungen zu beachten). Im Falle eines unverschuldeten Unfalls kannst Du Dir den von uns festgestellten Wert für die Wiederbeschaffung von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen. Natürlich muss das Fahrzeug für den weiteren Gebrauch fahrtüchtig und die Verkehrssicherheit laut unserem Gutachten bestätigt sein.

Unverschuldeter Unfall Ablauf
Echt ärgerlich, so ein unverschuldeter Autounfall! Jetzt bitte keine Kohle versenken und den richtigen Partner einschalten. Zunächst, Du hast das Recht einen Kfz-Gutachter Deiner Wahl

















